Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisevermittlung

 

 REGELUNGSGEGENSTAND

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Fairtrek Jicho Germany, nachfolgend "Anbieter" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.  Fairtrek Jicho Germany bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Fairtrek Jicho Germany.

Fairtrek Jicho Germany ist für den Kunden beratend tätig und vermittelt Reiseleistungen von Reiseveranstaltern. Die Reiseveranstalter erbringen Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden. Die jeweiligen Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter, nachfolgend auch "Leistungsträger genannt", erbracht. Es gelten für das Verhältnis zum Reiseveranstalter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf Reiseveranstalter und dessen AGB wird im jeweiligen Angebot hingewiesen.

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen, die online, telefonisch, persönlich und schriftlich bei Fairtrek Jicho Germany gebucht werden.

 

 

1. Vertragsschluss

 

1.1 Fairtrek Jicho Germany nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform,  per E-Mail, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch den Anbieter, kommt zwischen Fairtrek Jicho Germany und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

1.2 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.

1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen  Fairtrek Jicho Germany und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.  Fairtrek Jicho Germany wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

1.5 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 


2. VERTRAGSPFLICHTEN FAIRTREK JICHO GERMANY


2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Fairtrek Jicho Germany besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in

a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,

b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie

c) der Auswahlberatung des Kunden nach den Fairtrek Jicho Germany bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden



2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Fairtrek Jicho Germany lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.

2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen; Fairtrek Jicho Germany empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten.

 

2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Notwendigkeit des Abschlusses einer Auslandskrankenversicherung hingewiesen; Fairtrek Jicho Germany empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten.

 

2.6. Der Kunde wird hiermit ebenfalls ausdrücklich auf die gesundheitliche Risiken von Bergbesteigungen und Ausflügen in Tansania hingewiesen. Mit Buchung einer Reiseleistung bestätigt der Kunde, diese Risiken zu kennen und ist ausschließlich selbst für jegliche Verletzungen und gesundheitliche Schäden verantwortlich.

 

 


4. LEISTUNGEN, VERGÜTUNGEN

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

 


4. BUCHUNGSABWICKLUNG, REISEUNTERLAGEN


4.1 Fairtrek Jicho Germany vermittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird Fairtrek Jicho Germany den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb einer von dem Veranstalter gesetzten Frist zur Annahme des geänderten Angebots annehmen, insbesondere durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Hauptvertrag nicht abgeschlossen.

4.2 Fairtrek Jicho Germany, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers so und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Fairtrek Jicho Germany nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Fairtrek Jicho Germany von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).

 

 

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat Fairtrek Jicho Germany keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Fairtrek Jicho Germany den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 

 

4.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

 

 

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

5.1 Fairtrek Jicho Germany ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.

 

5.2 Fairtrek Jicho Germany informiert den in einer geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse. Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht Fairtrek Jicho Germany davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, obliegt es dem Kunden, Fairtrek Jicho Germany darauf hinzuweisen.

 

5.3 Die Auskünfte und Hinweise von Fairtrek Jicho Germany gemäß Ziffer 5.2 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.


5.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich

 

 

6. STORNIERUNG UND INKASSO

 

 6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Vermittlung des Hauptvertrages verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Gesamthöhe der gebuchten Reiseleistung. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Fairtrek Jicho Germany

 

6.2. Eine Stornierung der Reise bis zu einem Zeitraum von 45 Tagen vor Reiseantritt ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

 

6.3. Soweit Fairtrek Jicho Germany Pauschalreisen (§ 651a BGB) vermittelt, hat Fairtrek Jicho Germany den Sicherungsschein des Veranstalters auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen. Zahlungen sind nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig; der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf der Grundlage der Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Leistungserbringer einer Reiseleistung.

 


7. PFLICHTEN VON FAIRTREK JICHO GERMANY BEI REKLAMATION DES KUNDEN GEGENÜBER DEM LEISTUNGSTÄGER 


7.1 Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von Fairtrek Jicho Germany auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers

 

8. HAFTUNG


8.1 Die Haftung von Fairtrek Jicho Germany als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Fairtrek Jicho Germany weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Fairtrek Jicho Germany beruht.

8.2 Fairtrek Jicho Germany haftet als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung ist ausschließlich der jeweilige Leistungsträger verantwortlich.

8.3 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt Fairtrek Jicho Germany keinerlei Haftung.

 

8.4 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernimmt Fairtrek Jicho Germany keinerlei Haftung. Wie unter 2.6. beschrieben, übernimmt der Kunde mit Vertragsabschluss das Risiko eigenverantwortlich

 

 

9. AUSSCHLUSSFRIST; VERJÄHRUNG


9.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Fairtrek Jicho Germany geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fairtrek Jicho Germany beruhen. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel der Werkleistung

9.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Fairtrek Jicho Germany begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen Fairtrek Jicho Germany nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9.3 Ansprüche des Kunden gegen Fairtrek Jicho Germany verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

9.4 Die in Ziffer 9.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fairtrek Jicho Germany  oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


10. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN


Fairtrek Jicho Germany nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

Stand: Juli 2022

 

Gülsah Koch

Fairtrek Jicho Germany

Klotzbergstraße 77

77815 Bühl